FAQ
Haben Sie eine gültige Heilmittelverordnung (Rezept), welche von Ihrem Haus- oder Facharzt ausgestellt wurde, werden die Kosten für ihre Behandlungen von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, Ihrer Privatversicherung oder den Berufsgenossenschaften übernommen.
Volljährig Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse müssen eine Zuzahlung zu den Kosten Ihrer Behandlung leisten. Diese setzt sich aus einem Sockelbetrag von 10,00 € pro Verordnung zzgl. 10 % des jeweiligen Rezeptwertes zusammen.
Bei Ihrem ersten Behandlungstermin werden wir einen ausführlichen physiotherapeutischen Befund erheben.
Nur so ist gewährleistet, dass wir eine individuell auf Ihr Beschwerdebild ausgerichtete Therapie erarbeiten können. Für Ihren ersten Behandlungstermin veranschlagen wir 40 Minuten. Sollten Sie Befunde, Arztbriefe oder Röntgenaufnahmen (o. MRT Bilder) für die aktuellen Beschwerden haben, so bringen Sie diese gerne zu Ihrem Ersttermin mit.
Für den ersten Termin bei uns benötigen Sie außerdem eine aktuelle und gültige Verordnung Ihres Arztes, welche nicht älter als 28 Tage ist. Um Ihnen und anderen Patienten unnötige Wartezeiten zu ersparen, bitten wir Sie, sich bei jedem Behandlungstermin mindestens 10 Minuten vor Beginn der Therapie in unserer Praxis einzufinden.
Hat Ihr behandelnder Arzt eine Heilmittelverordnung ausgestellt, können Sie telefonisch unter 08341 – 9540373 Ihre Termine vereinbaren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ohne ein gültiges Rezept keine Behandlung durchführen können.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie nur nach vorheriger Terminvereinbarung behandeln können. Ihre Termine können Sie gerne bei uns persönlich oder telefonisch unter 08341 – 9540373 vereinbaren.
Sollten Sie verhindert sein oder einen Termin nicht wahrnehmen können, so sagen Sie diesen bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen.
Bitte bringen Sie zu jeder Anwendung ein großes Duschhandtuch sowie ein Handtuch mit. Leider ist es uns aus Platz- und Hygienegründen nicht möglich, dieses Handtuch in der Praxis zu belassen.
Sollten Sie Krankengymnastik am Gerät verordnet bekommen haben, wäre es sinnvoll, bequeme Sportbekleidung und saubere Turnschuhe zu tragen.
Sind Sie beihilfe- oder privatversichert erhalten Sie von uns am Ende einer Behandlungsserie eine Rechnung, welche Sie anschließend begleichen und zusammen mit Ihrer Originalverordnung bei Ihrer Versicherung einreichen.
Die vollständige oder teilweise Übernahme der Kosten durch Ihre Privatversicherung richtet sich hier nach der Leistungsbeschreibung Ihres Versicherungstarifs.
Sie können die ausgewiesenen kostenlosen Besucherparkplätze entlang des Gallusweges nutzen. Für die Benutzung der Parkplätze benötigen Sie eine Parkscheibe.
Wir möchten Sie bitten, nur die Besucherparklplätze zu nutzen und nicht auf die Stellplätze der Anwohner zu stehen. Außerdem kann entlang der Straße Am Bleichanger geparkt werden.